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Niederlande

Bei den Niederlanden denkt man an Tulpen und Gouda Käse, Königin Beatrix oder Rembrandt. Der berühmte Maler lebte im 17. Jahrhundert, jenem Jahrhundert in dem die Niederlande mit die bedeutenste Handels- und Seemacht Europas waren. In diesem "goldenen Zeitalter" wurde nicht nur Neu-Amsterdam (New York) gegründet, auch zahlreiche Patente wurden schon erteilt.
Gerard Doorman(1) führt in seinem Buch niederländische Erfindungspatente auf für Wind- und Wassermühlen, Feuerspritzen, Fernrohre, Bagger, Uhren und andere Bereiche der Technik.

Was heute Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Teile Nordfrankreichs sind, waren im Jahre 1555 die 17 Provinzen der Niederlande(2). In diesem Jahr übergab Karl V. seinem Sohn Philipp II. die Herrschaft über jene Provinzen der Niederlande. Philipp II. war im Stress, außer den Niederlanden übertrug ihm sein Vater auch noch Spanien mit den Kolonien in Amerika, dazu die Freigrafschaft Burgund, Mailand, Neapel, Sizilien und Sardinien.

Schon in der Regierungszeit von Kaiser Karl V. waren im Hl. Röm. Reich deutscher Nationen Patente bekannt: So gibt es eine von Karl V. im Jahr 1545 in Worms ausgestellte Urkunde für den Erfinder Hans Hedler.(3) Und im Schutzgesuch des Augsburgers Andreas Schultz von 1551 heißt es, es sei im heiligen Reich ein "altlöblich Herkommen", die Erfinder zu priviligieren.
Meinte Schultz damit z.B. das Erfindungsprivilegium welches der sächsische Kurfürst Friedrich III., -der Weise, dem Lorenz Werder für eine "neue Wasserkunst" im Jahr 1502 erteilte? Oder das im Jahre 1512 vom selben Fürsten für Sigismund von Maltiz für eine neue Erfindung zur Entwässerung der Bergwerke?(4)

Unter Karl V. wurden also schon Erfinderprivilegien erteilt. Kam durch ihn und später mit seinem Sohn Philipp II. dieser Brauch in die Gegend der Niederlande?
Oder entwickelten sich Erfinderpatente aus den Einführungspatenten? Damit meine ich die Schutzbriefe, mit denen man fremde Fachleute ermuntern wollte, neue Handwerkstechniken in ein Gebiet oder Land einzuführen.
Hierzu Beispiele: Im Jahr 1276 wurde allen Webern und Färbern wollener Tücher die sich in Dordrecht (liegt in Südholland) niederliessen, das Vorrecht gegeben , für 10 Jahre von allen Steuern und Abgaben befreit zu sein.
Und Floris V., Graf von Holland, tat am 23.02.1277 allen kund, die das Wollhandwerk ausüben, ein festes Geleit zu geben, aus welchem Land sie auch kommen mögen, sich auf zu halten und zurückzukehren; ferner erhielten sie in den ersten 10 Jahren Zollfreiheit für Tuche, die sie in seinem Land herstellten.
Das System dieser Schutzbriefe wurde auch in England nachgeahmt: Nach Schätzungen kamen unter
Eduard III.(war der Schwiegersohn von Willem van Avesnes, Graf von Holland) hunderte von niederländischen Handwerkern nach England.
Die Stadt Antwerpen warb Fachleute aus Norditalien an. 117 Italiener erwarben das Bürgerrecht von Antwerpen in den Jahren 1533-1580. (In Venedig gab es schon 1474 ein Patentgesetz)

Liegt es da nicht nahe, nicht nur fremden Handwerkern Privilegien zu erteilen, sondern auch einheimischen, die neue Techniken erfinden?
Laut Doorman beginnt die Beschäftigung der Staaten (=Parlament) der Provinz Holland mit dem Schutz einer Erfindung im Jahre 1527. Verschiedene Personen glaubten da, Methoden zur Brennstoffeinsparung für Brauer, Färber, Salzsieder usw. gefunden zu haben. Die Erfinder wollten eine Belohnung von den Abgeordneten, wenn sie ihre Methode veröffentlichen würden. Nach 2 Monaten Verhandeln einigte man sich mit einem nicht genannten Erfinder auf eine einmalige Vergütung von 400 Carolus Gulden, wenn mindestens ein drittel Brennstoff gespart würde. Der Erfinder hatte aber wohl zuviel versprochen, den
4 Wochen später, am 02.10.1527 "...wird unter den Abgeordneten der Städte betreffs des Brauens mit einem Drittel weniger Torf gesagt, dass die Kunst desjenigen, mit dem man die Vereinbarung getroffen hat nichts taugt."

Das älteste niederländische Patent, welches Doorman nennt, ist von 1545. Jan Colterman hatte ein vom Kaiser auf 2 Jahre erteiltes Patent, ebenfalls zur Brennstoffersparung. Gemäß dem Patent durfte niemand das Verfahren anwenden, es sei denn, er trete 2 Jahre lang die Hälfte der erzielten Ersparnis an Colterman ab. Die Abgeordneten der Stadt Amsterdam befürchteten anscheinend, dass Colterman bei jedem Ofen oder Herd behaupten könne, er sei nach seinem Verfahren gebaut, und er könne deshalb Entschädigung beanspruchen. Die Abgeordneten baten deshalb die Staaten von Holland, das Patent nicht zu veröffentlichen. Offenbar war eine Veröffentlichung notwendig, damit das Patent hier zu Lande rechtskräftig wurde.

Nach den Staaten von Holland begannen auch die Generalstaaten mit Patenterteilungen. Was sind die Generalstaaten??

Der oben im 2. Absatz erwähnte spanische König Phillipp II. schickte 1567 Herzog Alba mit einem Heer in die Niederlande. Die Niederländer waren von Albas Herrschaft nicht begeistert. (5) Es kam zum Aufstand gegen Spanien. Alle 17 Provinzen schlossen sich 1576 in der Genter Pazifikation dem Aufstand an. Die Einheit gegen die Spanier hielt aber nicht lange. Am 06.01.1579 schlossen sich die 10 südlichen Provinzen in der Union von Arras zusammen und erkannten die spanische Herrschaft wieder an. Die 7 nördlichen Provinzen schlossen sich gut 14 Tage später, am 23.01.1579 zur Union von Utrecht zusammen. Sie bildeten im Jahr 1581 die Republik der Vereinigten Niederlande.
Die gemeinsame Vertretung dieser nördlichen 7 Provinzen Holland, Seeland, Utrecht, Friesland, Groningen, Overijssel und Geldern nannte man Generalstaaten.
Obwohl damit nur eine Verwaltungsform gemeint war, wurden auch die 7 nördlichen Provinzen als Ganzes "Generalstaaten" genannt. Seit 1581 waren also die Niederlande in die Generalstaaten und die Spanischen Niederlande getrennt. (Seit 1814 heißt auch das niederländische Parlament "Generalstaaten")

Albert de Veer erhielt von den Generalstaaten am 30.01.1589 ein Patent auf 6 Jahre für eine Holzraspelmühle, von einem Pferd angetrieben.
Das ist das erste Patent der Generalstaaten, dessen Wortlaut vollständig bekannt ist und zugleich das erste, das von den Generalstaaten erteilt wurde, nachdem diese die Staatsgewalt endgültig übernommen hatten.

Zur Begründung des de Veer Patent heißt es (je nach Übersetzung etwas anders): "...da alle Erfinder brauchbarer Instrumente deren Nutzniessung für die erste Zeit allein haben müssen, damit sie ihr Denken für andere Dinge, mit denen der Allgemeinheit gedient sei, mit mehr Lust schärfen mögen".
Und wie begründeten die Erfinder selbst ihr Anliegen ? Beinahe Mitleid möchte man haben mit Cornelis Cornelissoen, einem "bedürftigen Bauern, der mit Weib und Kindern belastet ist" - Patent für eine Holzsäge, die durch eine Windmühle betrieben wird, vom 14.02.1600 von der Provinz Utrecht für 6 Jahre erteilt.
Er teilt sein Schicksal mit Pouwels Cornelisz, der in seiner Patentanmeldung hinweist, "er sei mit einem Haus voll Kinder belastet und möchte gern von der Erfindung leben" Patent in Holland vom 17.10.1607

An diesen Beispielen fällt auf, dass Patente auch durch die einzelnen Provinzen erteilt wurden. Die Staaten von Holland hatten schon vor den Generalstaaten Patente erteilt. Ab 1593 folgte Zeeland, ab 1595 Utrecht mit eigenen Patenterteilungen. Ein Generalstaaten Patent galt für die 7 Provinzen, die in den Generalstaaten stimmberechtigt waren, ferner für Drente, das keine Stimme, wohl aber eine eigene Verwaltung besass und für die heutigen Provinzen Limburg und Noord-Brabant und Zeeuwsch Vlaanderen.
Die meisten Provinz Patente wurden in Holland angemeldet, da Holland wirtschaftlich und industriell viel bedeutender war als alle anderen Provinzen. Vielen Erfindern genügte wohl ein Alleinrecht für Holland, ein provinzielles Patent war auch schneller zu bekommen als ein Generalstaaten Patent.

Um den Selbsständigkeitssinn der Provinzen anzuerkennen findet man ab 1611 in den Generalstaaten Patenten die Bestimmung, dass der Erfinder eine "attache" (=Bestätigung) der betreffenden Provinz braucht, in der die Erfindung angewandt werden soll. Ohne eine "attache" waren die Einwohner dieser Provinz nicht verpflichtet, ein betreffendes Generalstaaten Patent zu respektieren.
Die Staaten von Holland gingen bei der Erteilung von Patenten ähnlich vor wie die Generalstaaten. Die General Staaten ernannten eine Kommission, vor der der Erfinder sein Werk verdeutlichen musste. Es war Brauch, die Zeichnung dem Patent beizuheften, auch wurden Modelle von den Erfindern zur Sitzung mitgebracht.

Anzahl der Patente nach Herkunft und Jahrhundert 16. Jahrhundert 17. Jahrhundert 18. Jahrhundert
aus dem Algemeen Rijksarchief - Brüssel 32 0 0
Generalstaaten 50 499 25
Holland (und West-Friesland 27 172 84
Zeeland 2 8 6
Utrecht 3 9 6
Friesland 0 14 6
Groningen 0 4 1
Drenthe 0 0 1
Overijsel 0 3 2
Gelderland 0 7 0

1795 wurden die Vereinigten Niederlande von den Franzosen besetzt, die lange niederländische Patenttradition ging vorerst zu Ende. Durch ein Gesetz vom 26.03.1809 wurde zwar erstmals eine generelle Regelung für die Verleihung von "Patenten oder Octrooien" erlassen. Doch nach nur gut einem Jahr wurde durch Dekret vom 08.11.1810 die französische Gesetzgebung betreffend Erfindungspatente eingeführt. (franz. Patentgesetz von 1791)
Auch nach der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Niederlande blieb das alte franz. Gesetz in Kraft. Erst am 25.01.1817 gab es wieder ein niederländisches Patentgesetz. Es verlor aber in der der Praxis alle Bedeutung durch eine Entscheidung vom Reichsgericht der Niederlande vom 20.03.1846, nach der nur derjenige den Rechten des Patentinhabers zuwider handle, der das patentierte Erzeugnis nicht nur herstelle, sondern auch in Verkehr bringe. Im Jahr 1869 wurde das Gesetz ganz aufgehoben. (Nur im Patentblatt, 1880, S. 183 heißt es, es wäre 1870 aufgehoben)
Ein neuer Entwurf wurde 1905 bei der zweiten Kammer der Generalstaaten eingereicht. Eine große Hektik war mit der Behandlung des Entwurfs nicht verbunden, erst am 07.11.1910 erschien das Gesetz im Staatsblatt, als Datum der Inkrafttretung wurde der 01. Juni 1912 festgesetzt.(6)

Hier drei Beispiele früher niederländischer Erfinder:

Der Brillenmacher Johann (Hans) Lipperhey (auch Laprey oder Lippershey geschrieben) wird manchmal als Erfinder des Fernrohrs genannt. Er beantragte am 02.10.1608 ein Generalstaaten Patent auf ein gewisses Instrument, mit dem man in die Ferne sehen kann.
Es wird eine Kommission ernannt, die ihn fragen soll, ob er das Instrument nicht so einrichten kann, dass man mit zwei Augen hindurchsehen kann. Kurz darauf, am 14.10. melden die Delegierten der Staaten von Zeeland, dass es in Middelburg noch jemand gibt (anscheinend Sacharias Janssen), der ein derartiges Instrument hat.
15.12.1608: Die Kommission hat das Instrument von Lipperhey geprüft, bei dem man mit zwei Augen hindurchsehen kann. Das beantragte Patent wird verweigert, "da es sich herausgestellt hat, dass auch verschiedene andere die Erfindung, um in die Ferne zu sehen, kennen". Es werden jedoch noch 2 für die Benutzung beider Augen geeignete Fernrohre bestellt.

Gleich mehrere Patente erhielt der niederländische Naturwissenschafts Matador Christiaan (Christian) Huygens. Er entdeckte die Abplattung des Mars, den Orionnebel, die Gestalt des Saturnringes, hat die Wellenlehre des Lichtes begründet und die Polarisation des Lichts entdeckt. War das schon alles?, Nein nebenher erkannte er auch noch die Gesetze des elastischen Stoßes und stellte die Gleichungen für die Schwingungsdauer des physikalischen Pendels auf.

Christiaan Huygens
14.04.1629 - 08.07.1695

mit langer Perücke, wie sie von den Gelehrten der damaligen Zeit getragen wurde

Womit wir endlich bei seiner Erfindung der Pendeluhr sind. Hergestellt und verkauft wurden die Uhren aber von dem Uhrmacher Salomon Coster (Koster), der auch das Generalstaatenpatent vom 16.06.1657 für Huygens Uhr bekam. Und ein Holländisches Patent im Juli 1657. Warum Huygens es Coster überlies, seine Erfindung anzumelden, weiß ich nicht. War er mehr der Theoretiker, der den Bau und die wirtschaftliche Verwertung lieber dem Uhrmacher überließ?
Huygens selbst erhielt am 05.12.1664 ein Generalstaatenpatent für die Verbesserung seiner Pendeluhr, am 04.10.1675 ein Patent für eine Taschenuhr, ebenfalls von den Generalstaaten und kurz darauf ein Holländisches Patent für eine Taschenuhr am 27.12.1675. (Auch in Frankreich erhielt er Patente in den Jahren 1657 und 1675 )

Zu einem Patentprozeß kam es wegen eines Patents des Uhrmachers Symon Douw. Er hatte ein Generalstaatenpatent für ein Uhrwerk vom 09.08.1658 und ein holländisches vom Dezember 1658 für ein "Uhrwerk, abweichend von dem von Huygens erfundenen, auf das Salomon Coster ein Patent besitzt.".
Coster und Huygens gingen gerichtlich gegen Douw vor. Huygens Pendeluhr war im Kirchturm von Scheveningen (ein Stadteil von Den Haag) eingebaut. Douw wurde nun vorgeworfen, sich Zugang zu der Uhr verschaft zu haben. Tatsächlich räumte die Küstersfrau im Verlauf der Vernehmungen ein, dass Douw ihr Geld angeboten und sie ihm darauf hin Zugang zu der Uhr verschaft habe.
Die von den Streitparteien berufenen Experten wiedersprachen sich natürlich in der Frage, ob die Konstruktionen beider Uhren gleich waren. Schließlich einigte man sich gütlich bevor es zu einem Gerichtsentscheid kam. Die Einnahmen aus den von Coster und Douw verkauften Uhren wurden zu jeweils einem Drittel zwischen Huygens, Coster und Douw aufgeteilt. (7)

Zu den bekannteren Namen unter den zahlreichen Erfindern gehört auch Daniel Gabriel Fahrenheit. Er konstruierte 1714 die ersten brauchbaren Quecksilber Thermometer, die Fahrenheit Skala ist noch in den USA üblich. Ein Patent für das Thermometer konnte ich nicht ermitteln, lediglich eines für eine Wasserrohrmühle.
Womit eine Zentrifugalpumpe gemeint war. Fahrenheit reiste wegen der Patentangelegenheit nach Den Haag ('s-Gravenhage) wo er erkrankte. Das Patent wurde im August 1736 erteilt, Fahrenheit starb am 16. September des gleichen Jahres.


(1) G. Doorman, Patente für Erfindungen in den Niederlanden aus dem 16. - 18. Jahrhundert (Deutsches Supplement) Originaltitel: Octrooien voor Uitvindingen in de Nederlanden uit de 16e - 18e Eeuw, met Bespreking van enkele Onderwerpen uit de Geschiedenis der Techniek,
In diesem Werk findet man 574 Patente der Generalstaaten und 283 der Staaten von Holland. Soweit nicht anders angegeben hab ich alle Angaben für dieses Kapitel aus diesem Buch.

(2) Niederländisches Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

(3) Meldau, Eine gedruckte und kritisierte Reichsfreiheit auf eine Erfindung von 1545, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, Februar 1934, Seite 26, 27

(4) (Friedrich III. gründete 1502 übrigens auch die Universität Wittenberg)
Johann Wehr, Die Anfänge des Patentwesens in Deutschland, Seite 29, 30, Inaugural-Dissertation, Friedrich-Alexander-Universität zu Erlangen, 1936
Pohlmann, Neue Materialien zur Frühentwicklung des deutschen Erfinderschutzes im 16. Jahrhundert, GRUR, Nr. 6, 1960, Seite 272-283, hier Seite 274

(5) Unter den Tausenden, die Alba hinrichten ließ waren auch Egmont und Hoorn. Alba kommt auch bei Goethe vor, im Trauerspiel "Egmont" und bei Schiller im Drama "Don Carlos".

(6) 25 Jahre Patentgesetz in Holland und Kolonien, herausgegeben von: Vereenigde Octrooibureaux, Bezuidenhout 69, Haag, (Holland), (ohne Druckdatum, aber wohl 1935-37)
Barbara Dölemeyer, Einführungsprivilegien und Einführungspatente als historische Mittel des Technologietransfers, GRUR International, 1985, Heft 11, darin Abschnitt Königreich Holland ab Seite 742

(7) Peter Kurz, Historische Patentprozesse - Teil I, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, Heft 3, 1996, Seite 65 - 75
(Ich will hier nicht behaupten, das Huygens der erste war, der den Gedanken mit dem Uhrpendel hatte)

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Quellenangaben
Links und E-Mail

Text geändert: 02.01.2009